Übersicht zum Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement

Im Rahmen der Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) im Rahmen der Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement" klimafreundliche Maßnahmen in Betrieben.

Ziel ist die die Reduktion von verkehrsbedingten CO2-Emissionen im Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr sowie in der Alltagsmobilität von Beschäftigten. Zugleich gilt es, mit der Förderung Maßnahmen einer nachhaltigen Mobilität in Betrieben, Unternehmen und kommunalen Einrichtungen zu erweitern und zu verstetigen.

Das Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement leistet mit der Förderung von innovativen Konzepten und der Verbreitung bereits bewährter Ansätze einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele.

Die Förderung erfolgt über Förderaufrufe in drei inhaltlichen Förderschwerpunkten Initialförderung, Breitenförderung und Innovationsförderung. Die Förderschwerpunkte spiegeln die zentralen Handlungsfelder wider, die zur Initiierung, Verstetigung und Intensivierung des Betrieblichen Mobilitätsmanagements identifiziert wurden.

Drei Förderschwerpunkte

Die Initialförderung richtet sich ausschließlich an kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) mit keinen oder geringen Vorerfahrungen im Bereich Mobilitätsmanagement. Mit der Förderung werden standortspezifische Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement anhand von standardisierten Beratungsleistungen, begleitet durch eignungsgeprüfte Beraterinnen und Berater erarbeitet. Akkreditierte Mobilitätsberaterinnen und -berater sind im Beratungspool zum Förderprogramm gelistet.

Die Breitenförderung nimmt die Förderung von effektiven Standardmaßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements in den Blick. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen zur Steigerung und Verbesserung des Radverkehrs, Maßnahmen zur Umstellung von Flotten auf nachhaltige Antriebsarten sowie Maßnahmen zur digital unterstützten Koordination und Steuerung von Verkehrsabläufen. Der Förderschwerpunkt ist ausschließlich für KMU gedacht und auf die breite Wirkung von Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements in der KMU-Landschaft ausgerichtet.

Die Innovationsförderung unterstützt innovative Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement, die Demonstrationscharakter haben und wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen geben. Voraussetzung für die Förderung sind ein bereits vorliegendes Mobilitätskonzept oder konzeptionelle Überlegungen mit verschiedenen Handlungs- und Aktionsfeldern. Für die Innovationsförderung antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Einzel- oder Verbundvorhaben zwischen mehreren Antragsberechtigten. Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht.

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) als Bewilligungsbehörde

Mit der Administration des Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) als Bewilligungsbehörde beauftragt. Zusätzliche Angaben zu Antragsprozessen und Informationen zu laufenden Verfahren finden Förderinteressierte auf der Internetseite des BALM zum Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement.